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Ausserkantonale Hospitalisationen

Krankenversicherung, Kostengutsprache, Gesuch, Spitalliste, Wohnkanton, Referenztarife, freie Spitalwahl, Vertragsspitäler

Am 1. Januar 2012 trat die neue Spitalfinanzierung in Kraft. Auch lediglich grundversicherte Zuger Patientinnen und Patienten können sich neu in einem ausserkantonalen Spital behandeln lassen (sogenannte "freie Spitalwahl"). Die früher dazu zwingend notwendige Kostengutsprache des Kantons ist in vielen Fällen nicht mehr nötig. Die entstehenden Kosten werden jedoch – mit Ausnahme der Notfallbehandlungen – nicht in jedem Fall vollumfänglich gedeckt. Entscheidend für die volle Abgeltung ist, dass das betreffende Spital für diese spezifische Behandlung auf der Zuger Spitalliste 2012 figuriert. Es wird empfohlen, dass sich Patientinnen und Patienten vor der Wahl eines ausserkantonalen Spitals bei ihrem Versicherer erkundigen, ob ungedeckte Kosten entstehen könnten und ob diese allenfalls mitversichert sind.

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Typ Titel Bearbeitet
Kostengutsprache für ausserkantonale Hospitalisationen 15.11.2021

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