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Spitäler und Kliniken - Spitalliste

Informationen zum Spitalwesen, zu den Spitaltarifen und zur Spitalliste im Kanton Zug
Bettbügel
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Der Kanton Zug stellt die medizinische Versorgung der Zuger Bevölkerung sicher. Dazu gehört namentlich, dass genügend stationäre Angebote in den Bereichen Akutmedizin, Rehabilitation und Psychiatrie vorhanden sind, und dies zu einem wirtschaftlich vertretbaren Preis.

 

Spitalliste

Mit der Spitalliste 2012 stellt der Kanton Zug sicher, dass den Zuger Patientinnen und Patienten alle notwendigen Behandlungen zur Verfügung stehen. Das Zuger Kantonsspital und die AndreasKlinik gewährleisten die stationäre medizinische Grundversorgung und einen Teil der spezialisierten Medizin; die Psychiatrische Klinik Zugersee gewährleistet die stationäre psychiatrische Versorgung, und die Klinik Adelheid die stationäre Rehabilitation. Ebenfalls auf der Zuger Spitalliste ist die Psychiatrische Klinik Meissenberg. Auf der vom Regierungsrat erlassenen Spitalliste sind zusätzlich jene ausserkantonalen Spitäler aufgeführt, welche die spezialisierte und hoch spezialisierte medizinische Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zug sicherstellen.

Die ausserkantonalen Partner für die spezialisierte und hochspezialisierte Versorgung sind das Luzerner Kantonsspital, das UniversitätsSpital Zürich, das Triemli Spital Zürich, das Kantonsspital Aarau, das Kinderspital Zürich und das Schweizerische Epilepsie-Zentrum Zürich.

Behandlungen ausserkantonal

Neu ist es auch möglich, sich in einem ausserkantonalen Spital seiner Wahl behandeln zu lassen. Die früher dazu notwendige Kostengutsprache des Kantons ist in vielen Fällen nicht mehr nötig. Die entstehenden Kosten werden jedoch – mit Ausnahme der Notfallbehandlungen – nicht in jedem Fall vollumfänglich gedeckt. Entscheidend für die volle Abgeltung ist, dass das betreffende Spital für diese spezifische Behandlung auf der Zuger Spitalliste 2012 figuriert.

Um eine Unterdeckung zu vermeiden, wird den Patientinnen und Patienten empfohlen, sich vor der Wahl eines ausserkantonalen Spitals beim Versicherer zu erkundigen, ob ungedeckte Kosten entstehen könnten und ob diese allenfalls mitversichert sind (z. B. über eine Zusatzversicherung).

Weiter zum Formular Kostengutsprache.

Weitere Informationen

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