Berufliche Unbedenklichkeitserklärung; Gesundheitsberufe
Zusammenfassung
Bestätigung, dass im Kanton Zug eine Berufsausübungsbewilligung vorliegt und gibt Auskunft über den beruflichen Leumund bzw. über berufsbezogene Verfahren.
Generelle Information
Wer im Kanton Zug eine Berufsausübungsbewilligung in einem universitären Beruf oder in einem anderen Beruf im Gesundheitswesen verfügt und in einem anderen Kanton eine Bewilligung beantragt, benötigt in der Regel eine berufliche Unbedenklichkeitserklärung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug, Amt für Gesundheit.
Behördengang
Formular ausfüllen und online zustellen
Formular
Ergebnis
Prüfung des Gesuchs. Anschliessend Zustellung der beruflichen Unbedenklichkeitserklärung.
Kosten
Ausstellungsgebühr beträgt 50 Franken (§ 3 Ziff. 19 Verwaltungsgebührentarif BGS 641.1)
Ausstellungsgebühr für mehrere Bestätigungen beträgt 100 Franken.
Adresse
Amt für Gesundheit
Medizinische Abteilung
Gartenstrasse 3
6300 Zug
Tel +41 41 728 35 11
gesund@zg.ch