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Berufliche Unbedenklichkeitserklärung; Gesundheitsberufe

Zusammenfassung

Bestätigung, dass im Kanton Zug eine Berufsausübungsbewilligung vorliegt und gibt Auskunft über den beruflichen Leumund bzw. über berufsbezogene Verfahren.

Generelle Information

Wer im Kanton Zug eine Berufsausübungsbewilligung in einem universitären Beruf oder in einem anderen Beruf im Gesundheitswesen verfügt und in einem anderen Kanton eine Bewilligung beantragt, benötigt in der Regel eine berufliche Unbedenklichkeitserklärung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug, Amt für Gesundheit.

Behördengang

Formular ausfüllen und online zustellen

Formular

Online-Formular

Ergebnis

Prüfung des Gesuchs. Anschliessend Zustellung der beruflichen Unbedenklichkeitserklärung.

Kosten

Ausstellungsgebühr beträgt 50 Franken (§ 3 Ziff. 19 Verwaltungsgebührentarif BGS 641.1)

Ausstellungsgebühr für mehrere Bestätigungen beträgt 100 Franken.

 

Adresse

Amt für Gesundheit
Medizinische Abteilung
Gartenstrasse 3
6300 Zug
Tel +41 41 728 35 11

Weitere Informationen

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