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Berufsausübungsbewilligungen/Meldepflicht

Bewilligung Gesundheitsberufe, Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Tierarzt, Chiropraktor, Akupunktur, Dentalhygienik, Drogist, Ergotherapie, Ernährungsberatung, Geburtshilfe, Anerkannte Komplementär- und Alternativmedizin, med. Labor, med. Logopädie, Osteopathie, Pflege, Physiotherapie, psychologische Psychotherapie, Podologie, Rettungssanität, Komplementärmedizin, selbständige Tätigkeit Gesundheitswesen, Betriebsbewilligung
Fokus auf Bewilligungen
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Bewilligungspflichtige Berufe
Eine Berufsausübungsbewilligung der Gesundheitsdirektion benötigt, wer unter eigener fachlicher Verantwortung und gewerbsmässig Krankheiten, Verletzungen oder sonstige Störungen von Menschen und Tieren behandelt. Betriebe wie HMO Praxen, Physiotherapien, Ergotherapien, med. Laboratorien und Rettungsdienste brauchen je nach Betriebsform zusätzlich eine Betriebsbewilligung.

Bewilligungsfreie Tätigkeiten
Personen, die bewilligungsfreie Tätigkeiten anbieten wie z. B. Akupressur, Bioresonanz, Fussreflexzonenmassage, Kinesiologie, klassische Massage, Moxibustion, Polarity, (nicht abschliessende Aufzählung) benötigen zur Berufsausübung keine Bewilligung, unterstehen jedoch der Aufsicht der Gesundheitsdirektion. Vor Aufnahme der Tätigkeit ist eine Anmeldung beim Amt für Gesundheit/Medizinische Abteilung erforderlich.

Bewilligungen für Apothekerinnen und Apotheker erteilt die Pharmazeutische Abteilung

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