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Gesuch für die fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung bewilligungspflichtiger Berufe im Gesundheitswesen

Zusammenfassung

Bewilligungsgesuch bewilligungspflichtiger Berufe im Gesundheitswesen

Generelle Information

Wer im Kanton Zug fachlich eigenverantwortlich in einem der folgenden Gesundheitsberufe tätig sein möchte, benötigt vorgängig eine Bewilligung. Dies gilt für folgende Dienstleistungen: eidg. anerkannte Komplementär- und Alternativmedizin, Akupunktur, Dentalhygiene, Drogist, Ergotherapie, Ernährungsberatung, Hebamme, Leitung med. Labor, med. Logopädie, med. Massage, eidg. anerkannte Naturheilpraktik, Optometrie, Osteopathie, Pflege, Physiotherapie, Podologie, psychologische Psychotherapie, Rettungssanität. 

Personen, welche ihre Ausbildung nicht in einem EU/EFTA Land abgeschlossen haben, nehmen bitte zuerst Kontakt mit dem Amt für Gesundheit, Medizinische Abteilung, auf.

Behördengang

Formular ausfüllen und per Mail zustellen oder ausdrucken und postalisch zustellen. Eventuelle Unbedenklichkeitserklärungen sind zusätzlich im Original oder als beglaubigte Kopie per Post einzureichen. Rechnungsstellung erfolgt mit separater Post.

Ergebnis

Prüfung des Gesuchs. Anschliessend Zustellung der Berufsausübungsbewilligung oder Ablehnungsentscheid.

Kosten

Ausstellungsgebühr beträgt 300 Franken (§ 3 Ziff. 11 Verwaltungsgebührentarif BGS 641.1)

Rechtliche Grundlagen

Kantonale Bestimmungen
- § 6 Gesundheitsgesetz vom 30.10.2008 (BGS 821.1)
- §§ 19 ff. Gesundheitsverordnung vom 30. Juni 2009 (BGS 821.11)

 

Bemerkungen

Die Bewilligung erlischt ohne Weiteres mit dem Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren.

Adresse

Amt für Gesundheit
Medizinische Abteilung
Gartenstrasse 3
6300 Zug
Telefon 041 728 35 11
gesund@zg.ch
www.zg.ch/meda

 

Weitere Informationen

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