Gesuch für die fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung bewilligungspflichtiger Berufe im Gesundheitswesen
Zusammenfassung
Bewilligungsgesuch bewilligungspflichtiger Berufe im Gesundheitswesen
Generelle Information
Wer im Kanton Zug fachlich eigenverantwortlich in einem der folgenden Gesundheitsberufe tätig sein möchte, benötigt vorgängig eine Bewilligung. Dies gilt für folgende Dienstleistungen: eidg. anerkannte Komplementär- und Alternativmedizin, Akupunktur, Dentalhygiene, Drogist, Ergotherapie, Ernährungsberatung, Hebamme, Leitung med. Labor, med. Logopädie, med. Massage, eidg. anerkannte Naturheilpraktik, Optometrie, Osteopathie, Pflege, Physiotherapie, Podologie, psychologische Psychotherapie, Rettungssanität.
Personen, welche ihre Ausbildung nicht in einem EU/EFTA Land abgeschlossen haben, nehmen bitte zuerst Kontakt mit dem Amt für Gesundheit, Medizinische Abteilung, auf.
Behördengang
Formular ausfüllen und per Mail zustellen oder ausdrucken und postalisch zustellen. Eventuelle Unbedenklichkeitserklärungen sind zusätzlich im Original oder als beglaubigte Kopie per Post einzureichen. Rechnungsstellung erfolgt mit separater Post.
Ergebnis
Prüfung des Gesuchs. Anschliessend Zustellung der Berufsausübungsbewilligung oder Ablehnungsentscheid.
Kosten
Ausstellungsgebühr beträgt 300 Franken (§ 3 Ziff. 11 Verwaltungsgebührentarif BGS 641.1)
Rechtliche Grundlagen
Kantonale Bestimmungen
- § 6 Gesundheitsgesetz vom 30.10.2008 (BGS 821.1)
- §§ 19 ff. Gesundheitsverordnung vom 30. Juni 2009 (BGS 821.11)
Weiterführende Informationen und Dokumente
Bemerkungen
Die Bewilligung erlischt ohne Weiteres mit dem Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren.
Adresse
Amt für Gesundheit
Medizinische Abteilung
Gartenstrasse 3
6300 Zug
Telefon 041 728 35 11
gesund@zg.ch
www.zg.ch/meda