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Todesfall/Leichenpass

amtsärztlicher Ausweis, Leichentransport, Bestattungsinstitut, Ausland
Wald
Bild Legende:

Todesbescheinigungen werden immer von einer Ärztin oder von einem Arzt ausgestellt. Todesfälle sind den gemeindlichen Zivilstandsämter zu melden. Für amtliche Abklärungen wird der Kantonsarzt beigezogen (Legalinspektion). Leichentransporte ins Ausland benötigen einen Leichenpass.

 

 

Weitere Informationen

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Zivilstandsamt

Ärztliche Todesbescheinigungen sind  beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst zu bestellen unter

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