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Amtsärztlicher Ausweis zur Erwirkung eines Leichenpasses

Zusammenfassung

Amtsärztlicher Ausweis zur Erwirkung eines Leichenpasses für den Transport von Leichen ins Ausland.

Generelle Information

Es können nur die Gemeinden/Einwohnergemeinden diesen Ausweis beantragen

Behördengang

  1. Antrag/Vorlage Ihrer Gemeinde ausfüllen
  2. Zustellung des Antrags telefonisch avisieren (Tel. 041 728 35 10) und gleichzeitige Terminvereinbarung zur Abholung des Ausweises
  3. Antragsformular an gesund@zg.ch mailen
  4. Abholen des Ausweises im Amt für Gesundheit, Medizinische Abteilung

Ergebnis

Nach Absprache kann der amtsärztliche Ausweis, von Familienangehörigen oder Personen des Bestattungsunternehmen, im Amt für Gesundheit abgeholt werden

Kosten

Keine

Rechtliche Grundlagen

Verordnung

Der Umgang mit Leichen und die Leichentransporte werden im Art. 66 ff. der Verordnung vom 29. April 2015 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemienverordnung, EpV; SR 818.101.1) geregelt.

 

Weiterführende Informationen und Dokumente

Weitere Informationen

Adresse

Amt für Gesundheit
Medizinische Abteilung
Gartenstrasse 3
6300 Zug
Tel +41 41 728 39 39

Weitere Informationen

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