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Laserevents

Laserevents
Lasershow
Bild Legende:

Das Ziel der V-NISSG / SLV ist es, dass Veranstaltungen mit Laserstrahlung so durchgeführt werden, dass beim Publikum keine Augenschäden verursacht werden. 

Eine Veranstaltung mit Laserstrahlung muss dem Bundesamt für Gesundheit BAG über das Meldeportal bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung gemeldet werden.

Meldepflichtig sind Veranstaltungen mit Laserstahlen der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B und 4. Die Meldepflicht gilt für Veranstaltungen in Gebäuden und im Freien mit Strahlungen ins Publikum sowie auch ausserhalb des Publikumsbereichs. 

Laserveranstaltungen dürfen nur noch von Personen mit einem Sachkundenachweis (Laserstrahlung in den Publikumsbereich) oder mit einer Sachkundebestätigung (ohne Laserstrahlung in den Publikumsbereich) durchgeführt werden. 

Folgende Prüfungsstelle bietet Ausbildungen und Prüfungen für die Erlangung von Sachkundenachweisen und Sachkundebestätigungen an:

Laserworld Switzerland AG, Kreuzlingerstrasse 5, 8574 Lengwil
Sachkundebestätigung 
Sachkundenachweis  

Andere Ausbildungsabschlüsse können beim BAG auf Gleichwertigkeit geprüft werden. 

 

Informationen & Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Tel. 058 469 26 76
laser@bag.admin.ch

 

Weitere Informationen

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