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Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen

Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen
Kinder am Konzert
Bild Legende:

Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen den mittleren Schallpegel Leq von 93 dB(A) nicht überschreiten. 

Es handelt sich um Veranstaltungen, die speziell für Kinder und Jugendliche angepriesen werden, z. B. Kinderball an der Fasnacht, Kinderkonzerte, Schulfeste. 

Diese Veranstaltungen sind somit nicht meldepflichtig und es sind grundsätzlich keine zusätzlichen gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Es wird den Veranstaltern trotzdem empfohlen, den Anlass messtechnisch zu überprüfen, damit der gemittelte Leq von 93 dB(A) gewährleistet wird. 

Es gibt auch Veranstaltungen, bei denen sich viele Kinder und Jugendliche aufhalten, obwohl es sich nicht explizit um Kinder- oder Jugendveranstaltungen handelt. Dies sind z. B. Dorffeste, Sportanlässe oder Seenachtsfeste mit Konzertbühnen.

An diesen Veranstaltungen kann der Schallpegel in Bühnennähe bist zu 100 dB(A) betragen.

Der Veranstalter von grossen öffentlichen Anlässen kann nebst den normalen Gehörschutzpfropfen auch «Kinderpfropfen» (Ear Plugs small) zur Verfügung stellen.

Auch die Eltern können ihren Beitrag dazu leisten und ihre Sprösslinge vor einem übermässigen Lärmpegel schützen.

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Astrid Furrer

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