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Kader: Trainer und Funktionäre

Aus-/Weiterbildung Kader: Trainer und Funktionäre

Generelle Information

An die Aus- und Weiterbildungen von Kadern (Trainerinnen und Trainer, Vorstandsmitglieder, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter) der Zuger Sportvereine und -verbände welche nicht vom Bund, Kanton oder Verband mitfinanziert werden, können Beiträge gewährt werden.

Vorbedingungen

Beitragsberechtigt sind Zuger Sportvereine und -verbände.

Vorgehen

  1. Verordnung und Richtlinien lesen
  2. Antrag online ausfüllen und einreichen
  3. Beschluss der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
  4. Mitteilung der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
  5. Auszahlung des Beitrags durch die kantonale Finanzverwaltung

Benötigte Dokumente

  • Detailbudget/Kostenzusammenstellung der Aus- oder Weiterbildungen mit Angaben zu Kurs-, Trainer-, Reise- und allfälligen Übernachtungskosten
  • Kopie von Reise- und allfälligen Übernachtungskosten
  • Kopie von Programm/Ausschreibung der Aus- oder Weiterbildung
  • evtl. weitere Informationen zur Aus- oder Weiterbildung

     Bitte bewahren Sie Ihre Belege zu den von Ihnen aufgeführten Auslagen auf.

Gesetzliche Grundlagen

Sportgesetz vom 29. August 2002
Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand 1. Februar 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Sportaktivitäten §§ 6, 6a, 6b und 6c (s. Downloads)

Allgemeines

Gesuche um Beiträge an die Kosten der Aus- und Weiterbildungen von Kadern sind direkt nach der Durchführung mit den erforderlichen Beilagen einzureichen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.

Adresse

Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Pascale Giaimo
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
Tel. +41 41 728 35 80
www.zg.ch/asg

Downloads

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Typ Titel Dokumentart
Richtlinien Sportaktivitäten Richtlinie

Weitere Informationen

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