Kader: Trainer und Funktionäre
Generelle Information
An die Aus- und Weiterbildungen von Kadern (Trainerinnen und Trainer, Vorstandsmitglieder, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter) der Zuger Sportvereine und -verbände welche nicht vom Bund, Kanton oder Verband mitfinanziert werden, können Beiträge gewährt werden.
Vorbedingungen
Beitragsberechtigt sind Zuger Sportvereine und -verbände.
Vorgehen
- Verordnung und Richtlinien lesen
- Antrag online ausfüllen und einreichen
- Beschluss der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
- Mitteilung der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
- Auszahlung des Beitrags durch die kantonale Finanzverwaltung
Benötigte Dokumente
- Detailbudget/Kostenzusammenstellung der Aus- oder Weiterbildungen mit Angaben zu Kurs-, Trainer-, Reise- und allfälligen Übernachtungskosten
- Kopie von Reise- und allfälligen Übernachtungskosten
- Kopie von Programm/Ausschreibung der Aus- oder Weiterbildung
- evtl. weitere Informationen zur Aus- oder Weiterbildung
! Bitte bewahren Sie Ihre Belege zu den von Ihnen aufgeführten Auslagen auf.
Gesetzliche Grundlagen
Sportgesetz vom 29. August 2002
Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand 1. Februar 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Sportaktivitäten §§ 6, 6a, 6b und 6c (s. Downloads)
Allgemeines
Gesuche um Beiträge an die Kosten der Aus- und Weiterbildungen von Kadern sind direkt nach der Durchführung mit den erforderlichen Beilagen einzureichen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.
Adresse
Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Pascale Giaimo
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
Tel. +41 41 728 35 80
www.zg.ch/asg
pascale.giaimo@zg.ch
Downloads
Typ | Titel | Dokumentart |
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