Zuger Einzelsportlerin/Einzelsportler
Generelle Information
An die zur Erreichung sportlicher Höchstziele (namentlich Olympia, WM, EM und Schweizermeisterschaften) nötige Ausbildung kann ein Beitrag gewährt werden.
Vorbedingungen
Beitragsberechtigt sind Zuger Inhaberinnen und Inhaber einer Swiss Olympic Card.
(Auslagen von nationalen Kaderzusammenzügen und Trainingslagern können nur Mannschaftssportler/innen mit Swiss Olympic Talent Card National und höher angeben).
Vorgehen
- Verordnung und Richtlinien lesen
- Antrag online ausfüllen und einreichen
- Beschluss der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
- Mitteilung der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
- Auszahlung des Beitrags durch die kantonale Finanzverwaltung
Benötigte Dokumente
- Detailbudget/Kostenzusammenstellung der Aus- oder Weiterbildungen mit Angaben zu Kurs-, Trainer-, Reise- und allfälligen Übernachtungskosten
- evtl. weitere Informationen zur Aus- oder Weiterbildung
! Bitte bewahren Sie Ihre Belege zu den von Ihnen aufgeführten Auslagen auf.
Gesetzliche Grundlagen
Sportgesetz vom 29. August 2002
Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand 1. Februar 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Sportaktivitäten Pkt. 5 ff (s. Downloads)
Allgemeines
Gesuche um Beiträge an die Kosten der Aus- und Weiterbildungen von Einzelsportlerinnen, Einzelsportler sind mit den erforderlichen Beilagen auf dem entsprechenden Formular bis Ende Februar des Folgejahres einzureichen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.
! Es werden keine Beiträge an Schulgelder gesprochen (Stipendienstelle), nur zusätzliche sportliche Auslagen.
Andere Dokumente
- Merkblatt zur Besteuerung von Sportfonds-Geldern (s. Downloads)
Adresse
Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Pascale Giaimo
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
Tel. +41 41 728 35 80
www.zg.ch/asg
pascale.giaimo@zg.ch
Download
Typ | Titel | Dokumentart |
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Kostenvorlage Sportfonds für Aus- und Weiterbildung 2022 | ||
Merkblatt zur Besteuerung von Sportfonds-Gelder | Merkblatt | |
Richtlinien Sportaktivitäten | Richtlinie |