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Cool & Clean

Swiss Olympic Präventionskampagne Cool & Clean
Bild Legende:

Generelle Information

An Aktionen im Rahmen der Cool & Clean Kampagne von Swiss Olympic für gewalt- und dopingfreien, fairen Sport sowie einen verantwortungsvollen Umgang mit Suchtmitteln (Alkohol, Nikotin etc.) können Beiträge gewährt werden.
Über Cool & Clean im Kanton Zug gibt es einen kurzen Demofilm.

Vorbedingungen

Beitragsberechtigt sind Zuger Sportvereine, sofern sich die jeweiligen TeamleiterInnen bei Cool & Clean über die Webapp registriert haben und mit ihren Team «coolandclean» - Schulungen durchführen und Commitments vereinbaren. Beiträge können einmal jährlich mittels Online-Gesuchsportal vom Amt für Sport und Gesundheitsförderung eingereicht werden. Mitmachen können alle Teams von Zuger Sportvereinen. Beiträge werden jedoch nur für Schulungen mit Jugendlichen im Alter von 10-20 gewährt. Beiträge für interne/externe Infos und C&C-Vereinsanlässe werden gewährt, wenn mit den Teams entsprechende Schulungen stattfanden und Commitments formuliert wurden.

Vorgehen

  1. Verordnung und Richtlinien lesen
  2. Bestimmungen auf Homepage von Cool & Clean lesen und sich als Teamleiter/in registrieren
  3. Online-Gesuchsportal: Registrieren, Formular ausfüllen, abschicken
  4. Mitteilung der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
  5. Auszahlung des «Cool & Clean»-Beitrags durch die kantonale Finanzverwaltung

Benötigte Dokumente

  • Teilnehmerliste als upload im online-Tool vorbereiten

Gesetzliche Grundlagen

Sportgesetz vom 29. August 2002
Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand 1. Februar 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Sportaktivitäten § 6, 6a, 6b und 6c (s. Downloads)

Bemerkungen

Für die unter Cool & Clean organisierten Aktionen/Events des Vereins kann diverses Material beim Amt für Sport und Gesundheitsförderung geliehen werden. Man beachte die entsprechenden Infos auf der Homepage.

Allgemeines

Der «coolandclean» Verantwortliche fasst die Anzahl durchgeführter Schulungen in den Teams zusammen, ist besorgt für die interne Schulung im Verein sowie eine Verlinkung zu «coolandclean» auf der Vereinshomepage.
Ebenso fasst er die Anzahl Events/Turniere zusammen, an welchen über «coolandclean» informiert wurde und/oder eine alkoholfreie Bar eingerichtet wurde.
Allfälliges Bildmaterial oder Berichte nimmt das Amt für Sport und Gesundheitsförderung gerne entgegen (email, wetrans ...).

Letzter Eingabetermin ist der 1. Februar des Folgejahres.

Die eingereichten Angaben sind wahrheitsgetreu. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.

Adresse

Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Beat Friedli
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
Tel. +41 41 728 35 52
www.zg.ch/asg

Downloads

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Typ Titel Dokumentart
Richtlinien Sportaktivitäten Richtlinie

Weitere Informationen

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