Regionaler Sportverband
Generelle Information
An die allgemeine Verbandsarbeit können Jahresbeiträge in Form von Pauschalbeiträgen gewährt werden.
Vorbedingungen
Beitragsberechtigt sind Zentralschweizer Regionalverbände.
Vorgehen
1. Grundsatzentscheide und Gesuchstellung lesen
2. Antrag online ausfüllen und einreichen
3. Beschluss des Regierungsrats über die Verteilung der Jahresbeiträge
4. Mitteilung der Gesundheitsdirktion über die Beitragshöhe
5. Auszahlung des Jahresbeitrages durch die kantonale Finanzverwaltung
Gesetzliche Grundlagen
Sportgesetz vom 29. August 2002 (Stand 5. Dezember 2020)
Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand 5. Dezember 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Jahresbeiträge § 5 (s. Downloads)
Weitere Dokumente
- Informationen über das administrative Verfahren für das Erhebungsjahr 2022 (s. Downloads)
- Allgemeine Grundsätze zu Beiträgen an die Regionalverbände (s. Downloads)
Allgemeines
Der Antrag muss jeweils bis spätestens 31. Mai eingereicht werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.
Bemerkungen
Die Auszahlung der Jahresbeiträge erfolgt im 3. Quartal des Erhebungsjahres.
Adresse
Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Andreas Koltszynski
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
Tel. +41 41 728 35 55
www.zg.ch/asg
andreas.koltszynski@zg.ch
Downloads
Typ | Titel | Dokumentart |
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Informationen über das administrative Verfahren | Informationsblatt | |
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