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Zuger Sportverband

Sportverband

Generelle Information

An die allgemeine Verbandsarbeit können Jahresbeiträge in Form von Pauschalbeiträgen gewährt werden.

Vorbedingungen

Beitragsberechtigt sind Zuger Sportverbände.

Vorgehen

  1. Verordnung und Richtlinien lesen
  2. Antrag online ausfüllen und einreichen
  3. Beschluss des Regierungsrats über die Verteilung der Jahresbeiträge
  4. Mitteilung der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
  5. Auszahlung des Jahresbeitrages durch die kantonale Finanzverwaltung

Gesetzliche Grundlagen

Sportgesetz vom 29. August 2002 (Stand 5. Dezember 2020)
Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand 5. Dezember 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Jahresbeiträge § 5 (s. Downloads)

Allgemeines

Der Antrag muss jeweils bis spätestens 31. Mai eingereicht werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.

Bemerkungen

Die Auszahlung der Jahresbeiträge erfolgt im 3. Quartal des Erhebungsjahres.

Adresse

Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Andreas Koltszynski
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen

Tel. +41 41 728 35 55
www.zg.ch/asg

Downloads

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Typ Titel Dokumentart
Richtlinien Jahresbeiträge Richtlinie

Weitere Informationen

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