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Zuger Sportverein

Sportverein

Generelle Information

An die allgemeine Vereinsarbeit können Jahresbeiträge in Form von Pauschalbeiträgen und Beiträge pro Vereinsmitglied gewährt werden.

Vorbedingungen

Beitragsberechtigt sind Zuger Sportvereine.

Vorgehen

  1. Verordnung und Richtlinien lesen
  2. Antrag online ausfüllen und einreichen
  3. Beschluss des Regierungsrats über die Verteilung der Jahresbeiträge
  4. Mitteilung der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
  5. Auszahlung des Jahresbeitrages durch die kantonale Finanzverwaltung

Gesetzliche Grundlagen

Sportgesetz vom 29. August 2002 (Stand 5. Dezember 2020)
Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand 5. Dezember 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Jahresbeiträge § 5 (s. Downloads)

Andere Dokumente

  • Beispiel Liste Swiss Olympic Card Inhaberinnen/Inhaber inkl. Trainingsintensität (s. Downloads)

Allgemeines

Der Antrag inklusive Beilagen muss jeweils bis spätestens 31. Mai eingereicht werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.

Bemerkungen

Die Auszahlung der Jahresbeiträge erfolgt im 3. Quartal des Erhebungsjahres.

Adresse

Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Andreas Koltszynski
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen

Tel. +41 41 728 35 55
www.zg.ch/asg

 

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Typ Titel Dokumentart
Richtlinien Jahresbeiträge Richtlinie
Vorlage Liste Olympic Card Inhaber/innen Dokument

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