Jugendlager
Generelle Information
An die Organisation und Durchführung von Jugendlagern bzw. Nachwuchstrainingslagern können Lagerbeiträge gewährt werden.
Vorbedingungen
Beitragsberechtigt sind Zuger Sportvereine und -verbände sowie regionale und nationale Sportverbände.
Vorgehen
- Verordnung und Richtlinien lesen
- Beitragsgesuch online einreichen
- Beschluss der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
- Auszahlung des Beitrags durch die kantonale Finanzverwaltung
Gesetzliche Grundlagen
Sportgesetz vom 29. August 2002
Swisslos-Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand 1. Februar 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Sportaktivitäten § 6 (s. Downloads)
Allgemeines
Beitragsgesuche müssen vor der Durchführung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.
Adresse
Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Karin Inderbitzin-Bossard
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
Tel. +41 41 728 35 54
www.zg.ch/asg
karin.inderbitzin@zg.ch
Downloads
Typ | Titel | Dokumentart |
---|---|---|
Richtlinien Sportaktivitäten | Richtlinie |