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Jugendlager

Jugendlager, Nachwuchstrainingslager

Generelle Information

An die Organisation und Durchführung von Jugendlagern bzw. Nachwuchstrainingslagern können Lagerbeiträge gewährt werden.

Vorbedingungen

Beitragsberechtigt sind Zuger Sportvereine und -verbände sowie regionale und nationale Sportverbände.

Vorgehen

  1. Verordnung und Richtlinien lesen
  2. Beitragsgesuch online einreichen
  3. Beschluss der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
  4. Auszahlung des Beitrags durch die kantonale Finanzverwaltung

Gesetzliche Grundlagen

Sportgesetz vom 29. August 2002
Swisslos-Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand 1. Februar 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Sportaktivitäten § 6 (s. Downloads)

Allgemeines

Beitragsgesuche müssen vor der Durchführung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.

Adresse

Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Karin Inderbitzin-Bossard
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
Tel. +41 41 728 35 54
www.zg.ch/asg

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Typ Titel Dokumentart
Richtlinien Sportaktivitäten Richtlinie

Weitere Informationen

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