Sportanlass
Generelle Information
An die Organisation und Durchführung von Sportanlässen können Beiträge gewährt werden.
Vorbedingungen
Beitragsberechtigt sind Zuger Sportvereine, Sportverbände, Jugendverbände und Fachstellen sowie regionale und nationale Sportverbände.
Vorgehen
- Verordnung und Richtlinien lesen
- Antrag online ausfüllen und einreichen
- Beschluss des Regierungsrats oder der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
- Mitteilung der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
- Auszahlung des Beitrags durch die kantonale Finanzverwaltung
Gesetzliche Grundlagen
Sportgesetz vom 29. August 2002
Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand: 1. Feb. 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Sportaktivitäten § 6 (s. Downloads)
Allgemeines
Beitragsgesuche müssen vor der Durchführung eingereicht werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.
Adresse
Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Karin Inderbitzin-Bossard
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
Tel. +41 41 728 35 54
www.zg.ch/asg
karin.inderbitzin@zg.ch
Downloads
Typ | Titel | Dokumentart |
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