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Sportanlass

Sportanlass

Generelle Information

An die Organisation und Durchführung von Sportanlässen können Beiträge gewährt werden.

Vorbedingungen

Beitragsberechtigt sind Zuger Sportvereine, Sportverbände, Jugendverbände und Fachstellen sowie regionale und nationale Sportverbände.

Vorgehen

  1. Verordnung und Richtlinien lesen
  2. Antrag online ausfüllen und einreichen
  3. Beschluss des Regierungsrats oder der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
  4. Mitteilung der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
  5. Auszahlung des Beitrags durch die kantonale Finanzverwaltung

Gesetzliche Grundlagen

Sportgesetz vom 29. August 2002
Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand: 1. Feb. 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Sportaktivitäten § 6 (s. Downloads)

Allgemeines

Beitragsgesuche müssen vor der Durchführung eingereicht werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.

Adresse

Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Karin Inderbitzin-Bossard
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
Tel. +41 41 728 35 54
www.zg.ch/asg

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Typ Titel Dokumentart
Richtlinien Sportaktivitäten Richtlinie

Weitere Informationen

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