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Einzelsportlerin, Einzelsportler

Wettkampfteilnahme von Einzelsportlerin, Einzelsportler

Generelle Information

An die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen können Beiträge gewährt werden.

Vorbedingungen

Beitragsberechtigt sind im Kanton Zug wohnhafte Sportlerinnen und Sportler, welche sich als Mitglied eines Verbandes oder eines Nationalkaders für internationale Wettkämpfe (namentlich Europa- oder Weltmeisterschaften) qualifiziert haben.

Vorgehen

  1. Verordnung und Richtlinien lesen
  2. Antrag online ausfüllen und einreichen
  3. Beschluss der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
  4. Mitteilung der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
  5. Auszahlung des Beitrages durch die kantonale Finanzverwaltung

Benötigte Dokumente

  • Detailbudget Kostenzusammenstellung der Wettkampfteilnahme mit Angaben über die Startgeld-, Reise- und allfälligen Übernachtungskosten
  • Kopie von Programm/Ausschreibung des Wettkampfes
  • evtl. weitere Informationen

    !  Bitte bewahren Sie Ihre Belege zu den von Ihnen aufgeführten Auslagen auf

Gesetzliche Grundlagen

Sportgesetz vom 29. August 2002
Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand 1. Februar 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Sportaktivitäten §§ 6, 6a, 6b und 6c (s. Download)

Allgemeines

Gesuche um Beiträge an die Kosten der Wettkampfteilnahme sind vor dem Anlass zu beantragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.

Andere Dokumente

Merkblatt zur Besteuerung von Sportfonds-Geldern (s. Download)

Adresse

Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Pascale Giaimo
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
Tel. +41 41 728 35 80
www.zg.ch/asg

Weitere Informationen

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