Sportverein, Sportverband
Generelle Information
An die Teilnahme von internationalen Wettkämpfen können Beitrage gewährt werden.
Vorbedingungen
Beitragsberechtigt sind Zuger Sportvereine und -verbände.
Vorgehen
- Verordnung und Richtlinien lesen
- Antrag online ausfüllen und einreichen
- Beschluss der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
- Mitteilung der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
- Auszahlung des Beitrages durch die kantonale Finanzverwaltung
Benötigte Dokumente
- Detailbudget/Kostenzusammenstellung der Wettkampfteilnahme mit Angaben über die Startgeld-, Reise- und allfälligen Übernachtungskosten
- Programm/Ausschreibung des Wettkampfes
- evtl. weitere Informationen
Gesetzliche Grundlagen
Sportgesetz vom 29. August 2002
Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand 1. Februar 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Sportaktivitäten §§ 6, 6a, 6b und 6c (s. Downloads)
Allgemeines
Gesuche um Beiträge an die Kosten der Wettkampfteilnahme sind vor dem Anlass zu beantragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.
Adresse
Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Karin Inderbitzin-Bossard
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
Tel. +41 41 728 35 54
www.zg.ch/asg
karin.inderbitzin@zg.ch
Downloads
Typ | Titel | Dokumentart |
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