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Sportverein, Sportverband

Hinweise und Vorgaben Swisslos-Sportfonds Gelder

Generelle Information

An die Teilnahme von internationalen Wettkämpfen können Beitrage gewährt werden.

Vorbedingungen

Beitragsberechtigt sind Zuger Sportvereine und -verbände.

Vorgehen

  1. Verordnung und Richtlinien lesen
  2. Antrag online ausfüllen und einreichen
  3. Beschluss der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
  4. Mitteilung der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
  5. Auszahlung des Beitrages durch die kantonale Finanzverwaltung

Benötigte Dokumente

  • Detailbudget/Kostenzusammenstellung der Wettkampfteilnahme mit Angaben über die Startgeld-, Reise- und allfälligen Übernachtungskosten
  • Programm/Ausschreibung des Wettkampfes
  • evtl. weitere Informationen

Gesetzliche Grundlagen

Sportgesetz vom 29. August 2002
Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand 1. Februar 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Sportaktivitäten §§ 6, 6a, 6b und 6c (s. Downloads)

Allgemeines

Gesuche um Beiträge an die Kosten der Wettkampfteilnahme sind vor dem Anlass zu beantragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.

Adresse

Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Karin Inderbitzin-Bossard
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
Tel. +41 41 728 35 54
www.zg.ch/asg

Downloads

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Typ Titel Dokumentart
Richtlinien Sportaktivitäten Richtlinie

Weitere Informationen

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