Biozide
Die Biozidprodukteverordnung VBP regelt das in Verkehr bringen von Biozidprodukten und ihren Wirkstoffen, die Zulassungsarten und -verfahren, die Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung und das Sicherheitsdatenblatt, sowie die besonderen Aspekte des Umgangs.
Biozidprodukte sind Mittel, die dazu bestimmt sind Lebewesen (Schadorganismen) abzuschrecken, unschädlich zu machen, zu bekämpfen oder zu zerstören. Nicht unter die Bestimmungen fallen Mittel, die ausschliesslich als Heilmittel, Medizinalprodukte und Pflanzenschutzmittel dienen.