Navigieren auf Kanton Zug

Chemikalien

Vollzug Chemikalienrecht, Gefährliche Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände
Bild Legende:

Wir sind die Chemikalienfachstelle im Kanton und vollziehen die Chemikaliengesetzgebung, soweit keine anderen Ämter zuständig sind.

Das Chemikaliengesetz und die darauf abgestützten Verordnungen sind seit 2005 in Kraft. Die Giftklassen und die entsprechende Kennzeichnung mit Giftbändern sind aufgehoben. Einstufung und Kennzeichnung von giftigen Stoffen und Zubereitungen erfolgen mit Gefahrenpiktogrammen sowie mit standardisierten Gefahrenhinweisen (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze).

Im Chemikaliengesetz hat die Eigenverantwortung einen hohen Stellenwert, dies mit Blick auf die Selbstkontrolle, das in Verkehr bringen, die Informationspflicht gegenüber Abnehmerinnen und Abnehmern und die Sorgfaltspflicht.

Die Einschränkungen und Verbote für umweltgefährdende Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände sind in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung geregelt.

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch