Sachkenntnispflicht
Pflichten beim Verkauf von gefährlichen chemischen Produkten
Nach wie vor ereignen sich viele Unfälle mit chemischen Produkten, wie die Zahlen des toxikologischen Informationszentrums belegen. Falls Sie in Ihrem Betrieb besonders gefährliche Produkte wie Abflussreiniger, Rattengift, Insektensprays, Holzschutzmittel, Pflanzenschutzmittel, Schwimmbadchemikalien, Treibstoffe für Modellflugzeuge oder Pfeffersprays an private Personen abgeben, sind Sie der Sachkenntnispflicht unterstellt.
Was ist Sachkenntnis?
Sachkenntnis schafft die Voraussetzungen, um die vorgeschriebene Kundenberatung bei der Abgabe von bestimmten gefährlichen chemischen Produkten korrekt zu machen. Es wird sichergestellt, dass Kunden beim Verkauf dieser Produkte über Themen wie die besonderen Gefahren, die Lagerung, die sichere Handhabung, die korrekte Entsorgung und über Massnahmen der Ersten Hilfe informiert werden.
Hat unser Unternehmen die Pflicht zur Sachkenntnis?
Überprüfen Sie das Produktesortiment Ihres Betriebes, ob Sie Stoffe und/oder Produkte an private Personen abgeben, die der Sachkenntnispflicht unterstellt sind. Ob eine Sachkenntnispflicht notwendig ist, können Sie anhand des Dokumentes (Entscheidungshilfe) kontrollieren. Wenn Sie ein oder mehrere Produkte verkaufen, welche gemäss Entscheidungshilfe Sachkenntnis erfordern, so muss diese in Ihrem Betrieb gewährleistet sein.
Die Erlangung des Grundwissens für die Sachkenntnis kann an entsprechenden Kursen erworben werden: https://www.anmeldestelle.admin.ch/chem/de/home/themen/pflichten-handel-abgabe-chemikalien/sachkenntnis.html
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Entscheidungshilfe Sachkenntnispflicht | Informationsblatt |