Radon

Radon ist ein natürlicherweise vorkommendes Gas. Es entsteht hauptsächlich im Erdboden, beim Zerfall von Radium in uranhaltigem Gestein. Durch undichte Stellen in der Gebäudehülle dringt es in Wohn- und Aufenthaltsräume ein, wo es sich ansammelt. Wird Radongas eingeatmet, wirkt die Strahlung des Radons und seiner Folgeprodukte direkt auf das Lungengewebe und kann so Lungenkrebs verursachen.
Mit Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung im Jahr 1994 wurden die Kantone aufgefordert, eine Radon-Kontaktstelle zu benennen und folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- sie sorgen dafür, dass genügend Radonmessungen durchgeführt werden, damit die Gebiete mit erhöhten Radongas-Konzentrationen festgestellt werden können;
- sie bestimmen aufgrund der Messungen, welche Gebiete als Radongebiete zu bezeichnen sind;
- sie erlassen Bauvorschriften, damit Grenz- und Richtwerte eingehalten werden;
- sie ordnen auf Gesuch hin Messungen oder Sanierungen an;
- sie führen in öffentlichen Gebäuden selbst Messungen und Sanierungen durch;
- sie kontrollieren nach Beendigung der Bauarbeiten stichprobenweise, ob die Grenzwerte eingehalten sind;
- sie informieren im Kanton über die Radonsituation.
Ende Mai 2011 hat der Bundesrat den nationalen Aktionsplan 2012-2020 zum Schutz vor Radon in Wohn- und Aufenthaltsräumen verabschiedet. Darin sind die vorrangigen Massnahmen festgelegt, um einen angemessenen Schutz der Bevölkerung sicher zu stellen.
Mit der Revision der Strahlenschutzverordnung des Bundes per 1. Januar 2018, wurde der Referenzwert auf 300 Bq/m3 gesenkt und die Kantone beauftragt Radonmessungen in Schulen und Kindergärten durchführen zu lassen.
Im Juni 2020 wurden die Eigentümer von Zuger Gebäuden, in denen sich Schulen, Kindergärten und -Betreuungseinrichtungen befinden, schriftlich aufgefordert Radonmessungen durchführen zu lassen. Die Messungen, für welche eine Expositionszeit von 12 Monaten empfohlen ist, laufen derzeit.