Hinweise zum Chemikalienrecht
Der Verband kantonaler Fachstellen für Chemikalien (chemsuisse) hat Merkblätter mit Informationen über die wichtigsten Bestimmungen des Chemikialienrechts für Anwenderinnen und Anwender erarbeitet.
In den Vollzug des Chemikalienrechts sind die Bundesämter BAG, BAFU und SECO, für Dünger und Pflanzenschutzmittel das BLW involviert.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informiert ausführlich über Chemikalien und die Organisation der Chemikaliensicherheit.