Umweltgefährdende Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) enthält Spezialvorschriften für Chemikalien, die auf Grund ihrer Eigenschaften oder Verwendung eine besondere Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können. Für mehr als 30 Stoffe oder Produktegruppen enthält sie Einschränkungen und Verbote der Herstellung, des Inverkehrbringens oder der Verwendung sowie spezielle Anforderungen an die Kennzeichnung oder die Entsorgung. Sie legt fest, für welche Tätigkeiten eine Fachbewilligung notwendig ist.