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Warnungen und Rückrufe

Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet, ihre Produkte vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen, wenn die Gesundheit gefährdet wird.

Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet, ihre Produkte vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen, falls die vom Betrieb importierten, hergestellten oder verkauften Lebensmittel die Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten gefährden bzw. nicht sicher sind. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) veröffentlicht die Rückrufe und öffentlichen Warnungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden und dem betroffenen Unternehmen.

Auf der Web-Seite des Bundes sind weitere Informationen zu öffentlichen Warnungen und Rückrufe zu entnehmen.

 

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