Lebensmittelkontrolle
Die Aufgaben der Lebensmittelkontrolle
Im Zentrum der Lebensmittelkontrolle steht die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit. Die Anforderungen sind in der Schweizer Lebensmittelgesetzgebung geregelt. Für den Vollzug der Gesetzgebung sind die Kantone beauftragt. Es wird die Überwachung der gesamten Lebensmittelkette von der Produktion über den Transport, die Verarbeitung der Produkte und den Handel bis zu den Konsumenten gefordert.
Tagtäglich kommen wir auch mit Gebrauchsgegenständen in Kontakt. Gebrauchsgegenstände im Sinne der Lebensmittelgesetzgebung sind Produkte, die mit dem menschlichen Körper oder Lebensmitteln in Berührung kommen wie Kosmetika, Geschirr oder Lebensmittelverpackungen.
Die Schweizer Lebensmittelgesetzgebung bezweckt:
- die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, die nicht sicher sind, zu schützen;
- den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen sicherzustellen;
- die Konsumentinnen und Konsumenten im Zusammenhang mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen vor Täuschungen zu schützen;
-
den Konsumentinnen und Konsumenten die für den Erwerb von Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Die Lebensmittelkontrolle Zug vollzieht die Schweizer Lebensmittelgesetzgebung in rund 1'600 Betrieben. Zu diesen Betrieben gehören unter anderem die Lebensmittelproduktion, gewerbliche Lebensmittelbetriebe, der Detailhandel, der Onlinehandel, die Gastronomie, die Wasserversorgungen, wie auch Bade- und Duschanlagen aber auch Kioske, Marktfahrer und Festanlässe.