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Inspektion

Inspektion in Lebensmittelbetrieben
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In der amtlichen Überwachungstätigkeit wird festgestellt, ob Verbrauchersicherheit im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände in ausreichendem Mass durch die Anbieter gewährleistet wird. Massstab sind die Bestimmungen des Lebensmittelrechts. Bei Verstössen gegen diese Bestimmungen müssen die Anforderungen wieder erreicht werden und der Anbieter muss sich auch daran halten.

Ein wesentlicher Teil der Überwachung findet vor Ort in den Lebensmittelbetrieben statt (von industrieller Produktion über Heime, Handel, Metzgerei- und Bäckereigewerbe, Verkauf ab Hof, Vereinslokal bis zu öffentlichen Anlässen). Davon nimmt der Verpflegungssektor (vom Kebab-Stand über Takeaway bis zu Grossrestaurants) einen Anteil von ca. 52% ein.
Die Kontrollen erfolgen unangemeldet und zu den Betriebszeiten. Die Auswahl der Kontrollobjekte richtet sich nach den Ergebnissen der amtsinternen Gefahren- und Risikobewertung und den bisherigen Erfahrungen mit den Verantwortlichen.
Eine Inspektion erstreckt sich über folgende Bereiche, kann aber auch nur Teile davon umfassen:

  • Waren: Qualität (auch durch spätere Untersuchung im Labor), Verpackung, Etikettierung und Anpreisungen/Werbung
  • Prozesse und Tätigkeiten: Hygienisches Benehmen und alle Arbeitsschritte, Kühl- und Lagerhaltung, Ordnung und Sauberkeit, Resten und Abfälle, Reinigung und Wartung der Gerätschaften und Apparate
  • bauliche und betriebliche Verhältnisse: Räume und Einrichtungen, Geräte und Apparate
  • Qualitätssicherung mit Selbstkontrolle: Arbeitsanleitungen; Belege zur Wahrheit von Angaben über Qualität (z.B. BIO) und Herkunft (z.B. Fleisch), zur Haltbarkeit; Rezepturen; Aufzeichnungen über betriebsinterne Überprüfungsergebnisse und Korrekturmassnahmen.

Von den Betrieben wird erwartet, dass sie beim Umgang mit Lebensmitteln (Herstellung, Lagerung und Verkauf) die nötige Sorgfalt walten lassen und sich über sämtliche Vorschriften, auch über jene bezüglich der Kennzeichnung von Lebensmitteln, selbständig informieren.

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