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Trinkwasser

Qualität, Informationspflicht, Legionellen
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Wir überwachen stichprobenweise die Trinkwasserqualität im Kanton Zug.

Trinkwasser ist Wasser, das - natürlich belassen oder aufbereitet - zum Trinken bestimmt ist sowie zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen sowie zur Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

Die Wasserversorgungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Selbstkontrolle die Risiken in den Bereichen Schutzzonen, Trinkwasserverteilung und Aufbereitungsanlagen zu beurteilen und geeignete Massnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Trinkwasserqualität zu gewährleisten. 

Wer über eine Wasserversorgungsanlage Trinkwasser abgibt, hat die Konsumentinnen und Konsumenten jährlich mindestens einmal umfassend über die Qualität des Trinkwassers im Verteilnetz zu informieren.
Die Informationspflicht betrifft alle Versorgungen, auch Kleinversorgungen, die Trinkwasser an Dritte abgeben.

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Typ Titel Dokumentart
Trink Was - Trinkwasser aus dem Hahn (UBA Deutschland) Buch
Trinkwasserverteiler: Informationspflicht Informationsblatt

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