Findeltiere

Wer ein verlorenes oder herrenloses Tier findet, ist verpflichtet, dies der Findeltiermeldestelle mitzuteilen (Artikel 720a ZGB). Für den Kanton Zug ist dies die Schweizerische Tiermeldezentrale STMZ (www.stmz.ch). Auch vermisste Tiere können dort gemeldet werden.
Die Online-Registrierung bei der STMZ ist gratis und jederzeit möglich. Fund- und Vermisstmeldungen werden auch über die kostenpflichtige telefonische Hotline (0900 357 358), per Post oder Fax entgegengenommen.
Die Schweizerische Tiermeldezentrale löste 2019 den Tierschutzverein Zug als Meldestelle ab. Dieser spielt aber nach wie vor eine wichtige Rolle bei der Pflege und Vermittlung von entlaufenen Tieren. So können Findeltiere im vom Tierschutzverein Zug betriebenen Tierheim Allenwinden abgegeben werden. Auch bei der Registrierung in der STMZ bietet der Verein (www.tsvzug.ch) Unterstützung an.
Wird die Halterin oder der Halter innerhalb von zwei Monaten nach der Meldung bei der STMZ nicht gefunden, geht das Tier ins Eigentum der Finderin oder des Finders über, sofern sie oder er das Tier während dieser zwei Monate bei sich aufgenommen und betreut hat und das Tier adoptieren möchte (Artikel 722 ZGB).
Alle in der Schweiz lebenden Hunde müssen mit einem Chip versehen sein. Bei anderen Haustieren, zum Beispiel bei Katzen, ist dies nicht obligatorisch. Indem Tierbesitzer ihre Haustiere mit einem Mikrochip versehen, können sie einen wichtigen Beitrag für eine schnelle Identifizierung und Zuordnung von entlaufenen und gefundenen Tieren leisten.