Veterinärdienst

Vogelgrippe - schweizweite Schutzmassnahmen um Ausbreitung zu verhindern bis 30. April 2023 verlängert
Die Vorschriften gelten für alle Geflügelhaltende in der ganzen Schweiz ab sofort:
- Beschränkung des Auslaufs des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögeln
geschützten Bereich. Futter- und Wasserstellen unzugänglich für Wildvögel - Trennung von Hühner und Gänsen/Enten
- Keine Einschleppung des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte
- Geflügelmärkte und -ausstellungen sind verboten.
- Nicht registrierte Geflügelhaltende (inkl. Hobbytierhaltende) müssen sich beim
Landwirtschaftsamt des Kt. Zug unter info.lwa@zg.ch oder Tel. 041 728 55 50
melden
Link BLV – Vogelgrippe beim Tier: Vogelgrippe beim Tier (admin.ch)
Die Aufgaben des Veterinärdienstes
Der Veterinärdienst ist tätig im Bereich Tiergesundheit, Tierschutz, Lebensmittel tierischer Herkunft, Import- und Export von Tieren und Tierprodukten und Tierarzneimittel.
In erster Linie sind wir für den Vollzug der rechtlichen Vorgaben zuständig. Weiter kümmern wir uns um die Gesunderhaltung und das Wohl der Tiere. Auch der Mensch muss vor Täuschungen geschützt werden und darf in seiner Gesundheit nicht beeinträchtigt werden.
Unsere Ziele:
- gesunde Tiere
- einwandfreie Lebensmittel tierischer Herkunft
- schonender Umgang mit Tieren, tiergerechte Haltung sowie verantwortungsvolle Nutzung von Tieren
- Sicherstellung der veterinärmedizinischen Rahmenbedingungen für den Marktzugang im Bereich von Tieren und tierischen Produkten