Überwachung
Der Veterinärdienst überwacht in Zusammenarbeit mit amtlichen Tierärzten und mit der Heilmittelkontrolle den fachlich korrekten und verantwortungsvollen Einsatz der Tierarzneimittel sowie Qualität und Rückstandsfreiheit der Lebensmittel tierischer Herkunft. Sie handeln damit im Interesse der Konsumenten und der Produzenten und leisten einen Beitrag zur Qualitätssicherung der Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft.
Nutztierhaltungsbetriebe und tierärztliche Apotheken unterstehen regelmässigen Kontrollen. Im Rahmen eines Fremdstoffmonitorings wird die Rückstandsfreiheit von Fleisch und Milch überwacht.
Zudem verfolgt der Veterinärdienst jeden Verdacht von Missbrauch und Verstoss gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Widerhandlungen gegen die Vorschriften unterliegen den Strafbestimmungen des Heilmittelgesetzes bzw. des Lebensmittelgesetzes. Fehlbare Personen müssen daher zur Anzeige gebracht werden.