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Tierverkehr

Viehhandel, Sömmerung, Alpung, Ausstellungen, Märkte, Tierverkehrskontrolle

Tierverkehrskontrolle

Die Tierverkehrskontrolle dient der Seuchenbekämpfung und ist Voraussetzung für Rückverfolgbarkeit. Sie fördert das Vertrauen für Lebensmittel tierischer Herkunft bei Konsumentinnen und Konsumenten und ist Voraussetzung für den Zugang zu ausländischen Märkten. Sie umfasst die Kennzeichnung von Tieren, die Führung von Bestandeslisten, Ausstellen des Begleitsdokumentes und das Melden von Tierverstellungen an die zentrale Tierverkehrsdatenbank (TVD). 

Hunde sind kennzeichnungspflichtig und müssen bei AMICUS registriert werden. 

Viehhandel

Der Viehhandel bedarf aus seuchenpolizeilichen Gründen einer Bewilligung des kantonalen Veterinärdienstes. Der Veterinärdienst erteilt Viehhandelspatente und beaufsichtigt den Viehhandel im Kanton. Insbesondere überwacht er auch die Händlerstallungen

Sömmerung

Der Kantonstierarzt erlässt jeweils im Frühjahr für Tiere, die den Sommer auf Alpweiden im Kanton Zug verbringen, die entsprechenden tierseuchenpolizeilichen Sömmerungsvorschriften. Für Tiere die ausserkantonal gesömmert werden, gelten die Vorschriften des jeweiligen Kantons.

Tiermärkte und Ausstellungen

Für Tiermärkte und Ausstellungen von kantonaler oder nationaler Bedeutung erlässt der Veterinärdienst die tierseuchenpolizeilichen Auffuhrbedingungen.

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