Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
  • Aktuell
  • Medienkonferenz Prämienverbilligung 2010
01.02.2010

Medienkonferenz Prämienverbilligung 2010

01.02.2010

Zuger Prämienverbilligung: Sozialpolitisch wichtiges Signal

 
Angesichts steigender Krankenkassenprämien stockt der Kanton Zug die Prämienverbilligung kräftig auf und erhöht die finanziellen Mittel um fast 11 Prozent. Das hohe Niveau der sozialpolitischen Wirksamkeit bleibt damit vollumfänglich gewährleistet. Am meisten profitieren Familien mit Kindern: Sie werden bei der Zuger Prämienverbilligung besonders stark entlastet.


Regierungsrat Joachim Eder, Gesundheitsdirektor, und Rolf Lindenmann, Direktor der Ausgleichskasse Zug, haben für die rund 30'000 Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilligungen im Kanton Zug eine gute Nachricht: 2010 stehen insgesamt 45.6 Millionen Franken für die Prämienverbilligung zur Verfügung. Das sind 4.5 Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Die Anspruchsberechtigten erhalten deshalb bei gleichem Einkommen deutlich höhere Beiträge.

Prämienverbilligung bringt gezielte Entlastung

"Wenn die Prämien schneller steigen als die Löhne, kommen Haushalte mit einem knappen Budget schnell in Bedrängnis", erklärt Regierungsrat Eder. "Deshalb bedeutet die Prämienverbilligung eine unverzichtbare Entlastung für Abertausende von Familien und Einzelpersonen – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Mit der Erhöhung setzen wir ein sozialpolitisch wichtiges Signal." Christof Gügler, Beauftragter für gesundheitspolitische Fragen, doppelt nach: "Die Leistungen der Zuger Prämienverbilligung nehmen im Vergleich mit anderen Kantonen weiterhin einen Spitzenplatz ein. Davon profitieren ganz besonders Familien und der Mittelstand."

Effiziente und unkomplizierte Abwicklung

Für die Durchführung der Prämienverbilligung ist die Ausgleichskasse Zug verantwortlich. Ziel ist eine bürgerfreundliche und zuverlässige Abwicklung. "Wir wollen, dass alle zu ihrem Recht kommen", sagt Rolf Lindenmann, Direktor der Ausgleichskasse. "Deshalb schreiben wir die Anspruchsberechtigten persönlich an und informieren mittels Inseraten und Internet. Für spezifische Fragen betreiben wir zusätzlich einen telefonischen Auskunftsdienst." Schliesslich besteht die Möglichkeit, die Prämienverbilligung gleich selbst zu berechnen, wie Abteilungsleiter Bruno Anderhub erklärt: "Auf unserer Internetseite kann man mit wenigen Eingaben den voraussichtlichen Beitrag direkt ermitteln. Massgebend ist aber natürlich die offizielle Verfügung."

Eingabefrist bis 30. April 2010

Die Ausgleichskasse analysiert aufgrund der zur Verfügung stehenden Steuerzahlen, welche Personen voraussichtlich eine Prämienverbilligung erhalten und stellt diesen bis Mitte Februar eine entsprechende Mitteilung zu. Neuzugezogene Personen sowie Quellenbesteuerte werden mit einem separaten Informationsschreiben auf die Prämienverbilligung aufmerksam gemacht. Zudem besteht die Möglichkeit, direkt bei der Gemeinde ein Anmeldeformular anzufordern.

Wichtig ist, dass die ausgefüllten Formulare bis spätestens am 30. April 2010 bei der Wohngemeinde eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst oder die notwendigen Unterlagen nicht beibringt, erhält keine Prämienverbilligung.

Die Auszahlung erfolgt in der Regel direkt an die Krankenkasse. Damit wird sichergestellt, dass die Beiträge sachgerecht verwendet werden und keine Prämienausstände entstehen. 

Weitere Informationen zur Prämienverbilligung:

Allgemein

Informationsbroschüre zur Prämienverbilligung 2010

Provisorische online Berechnung der Prämienverbilligung

Telefonische Hotline: Tel. 041 560 48 48

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch