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Prämienverbilligung

Der Kanton Zug wendet für die Berechnung der Individuellen Prämienverbilligung (IPV) das einfache Prozentmodell an. Danach müssen die Anspruchsberechtigten einen fixen Prozentsatz des massgebenden Einkommens als Selbstbehalt übernehmen (2015: 8 %). Der übersteigende Teil der Prämien wird durch die Prämienverbilligung vergütet. Sie können Ihren Anspruch online berechnen.
Prämienverbilligungsformular
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Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Dieser Beitrag heisst «Individuelle Prämienverbilligung».

Wie wird die individuelle Prämienverbilligung berechnet?
Der Kanton Zug wendet für die Berechnung der Prämienverbilligung das sogenannte einfache Prozentmodell an. Danach müssen die Anspruchsberechtigten einen fixen Prozentsatz des massgebenden Einkommens als Selbstbehalt übernehmen (2023: 8 Prozent). Der darüber hinausgehende Teil der Prämien wird durch die Prämienverbilligung vergütet. Sie können ihren Anspruch online berechnen.

Für die Prämienverbilligung bestehen Einkommensobergrenzen, ab denen nur noch ein reduzierter oder gar kein Anspruch mehr besteht. Ebenso gelten für die Verbilligung der Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung Sonderregelungen. Personen, welche Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, wirtschaftliche Sozialhilfe oder kantonale Mutterschaftsbeiträge beziehen, müssen keinen Selbstbehalt tragen.

Grundsätzlich ist die Steuerveranlagung 2021 dafür massgebend, wie die Prämienverbilligungen 2023 berechnet werden. Für die persönlichen und familiären Verhältnisse gilt der 1. Januar 2023 als Stichtag.

Wie kann ich eine Prämienverbilligung beantragen?
Die Ausgleichskasse Zug schreibt bis Mitte Februar alle Versicherten direkt an, die voraussichtlich eine Prämienverbilligung in Anspruch nehmen können. Zusätzlich können Antragsformulare bei den zuständigen Gemeindestellen angefordert werden. Anträge auf Prämienverbilligung können bis am 30. April 2023 eingereicht werden.

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