Prämienverbilligung
Der Kanton Zug wendet für die Berechnung der Individuellen Prämienverbilligung (IPV) das einfache Prozentmodell an. Danach müssen die Anspruchsberechtigten einen fixen Prozentsatz des massgebenden Einkommens als Selbstbehalt übernehmen (2015: 8 %). Der übersteigende Teil der Prämien wird durch die Prämienverbilligung vergütet. Sie können Ihren Anspruch online berechnen.
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