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Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Für die Kontrolle der Einhaltung der Versicherungspflicht sind die Gemeinden zuständig.
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Bitte beachten Sie!

Für die Kontrolle der Einhaltung der Versicherungspflicht sind die Gemeinden zuständig. Sie entscheiden auch über die Gesuche um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht. 

Die Adressen der Einwohnerkontrollen der Zuger Gemeinden finden Sie unten.

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Typ Titel Dokumentart
Adressen der Einwohnerkontrollen des Kantons Zug Informationsblatt

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