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Krankenversicherung

Allgemeine Informationen zum Krankenversicherungsobligatorium

Krankenversicherungspflicht

Krankenversicherung Rettungsring
Bild Legende:

Personen mit Schweizer Wohnsitz oder Aufenthalt müssen sich in der Schweiz gegen Krankheit versichern. Das Gleiche gilt (je nach Wohnland) auch für ihre nicht erwerbstätigen Familienangehörige mit Wohnsitz in einem EU/EFTA-Staat. Analoge Regelungen gelten für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Unter bestimmten Voraussetzungen können gewisse Personen von der Versicherungspflicht befreit werden. Für die Kontrolle der Einhaltung der Versicherungspflicht sind die Gemeinden zuständig. Sie entscheiden auch über die Gesuche um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht.

Sie benötigen nähere Informationen? Beachten Sie die Merkblätter zum KVG-Obligatorium oder wenden Sie sich an Ihre Wohnsitzgemeinde. Zur Krankenversicherung allgemein: BAG.

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