Spitex
Zuständigkeiten
Die Einwohnergemeinden haben die Versorgung der Bevölkerung im Bereich der spitalexternen Pflege (Spitex) sicherzustellen. Sie haben dem Verein Spitex Kanton Zug einen entsprechenden Leistungsauftrag erteilt und leisten finanzielle Beiträge.
Private Spitexorganisationen können ebenfalls Dienstleistungen anbieten.
Die Gesundheitsdirektion übt die gesundheitspolizeiliche Aufsicht aus und erteilt die Betriebsbewilligung. Die Pflegedienstleitung eines Spitexdienstes benötigt zudem eine Berufsausübungsbewilligung. Diese ist beim Amt für Gesundheit, Medizinische Abteilung, zu beantragen.
Abrechnung
Die Gemeinden des Kantons Zug bezahlen für die KVG-pflichtigen Spitex-Leistungen (Abklärung und Beratung, Untersuchung und Behandlung, Grundpflege) eine Abgeltungspauschale pro geleistete Stunde.
Für den Nachweis und die Abrechnung der geleisteten Stunden, die von den im Kanton Zug zugelassenen Spitexorganisationen und selbständigerwerbenden Pflegefachpersonen erbracht wurden, sind die nachstehenden Formulare zu verwenden. Diese sind zur Abrechnung an die Gemeindeverwaltung zu senden, in welcher der/die Klient/in wohnhaft ist.
Formulare für alle freiberuflichen Spitexorganisationen und selbständigerwerbenden Pflegefachpersonen (exkl. Zentrum Ländli, Oberägeri):
Formular Teil 1 und Teil 2
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug publiziert die erwähnten Leistungsabrechnungsformulare im Auftrag der Gemeinden des Kantons Zug. Die Gemeinden bzw. die Spitexkommission der Gemeinden des Kantons Zug (SpiGZ) sind für den Inhalt der Formulare verantwortlich.
Für Fragen stehen Ihnen die Sozialabteilungen der Gemeinden des Kantons Zug oder der/die Präsident/in der SpiGZ gerne zur Verfügung.