Aktualisiertes Register der Regierungsratsmandate 2014
Der Regierungsrat veröffentlicht jährlich eine Übersicht der nebenamtlichen Tätigkeiten seiner Mitglieder. Er setzt dabei bewusst auf hohe Transparenz. So gibt die Liste auch Auskunft über den Aufwand und die Einnahmen. Die allermeisten Einnahmen fliessen in die Staatskasse. 2014 waren es rund 110 000 Franken. Nur einen kleinen Bruchteil erhalten nach den gesetzlichen Bestimmungen die Regierungsmitglieder.
Die Zuger Regierung veröffentlicht seit jeher die Mandate, Nebenämter und weitere Mitgliedschaften oder Tätigkeiten ihrer Mitglieder. Seit 2014 enthält die Liste auch Angaben zum zeitlichen Aufwand und zur finanziellen Entschädigung der einzelnen Mandate. «Gerade als kleiner Kanton ist es wichtig, dass wir unsere Stimme auch in überregionalen Gremien einbringen können», erklärt Landammann Heinz Tännler die Bedeutung des Einsatzes ausserhalb der eigentlichen Regierungstätigkeit. Und weiter lobt er das Engagement seiner Kollegin und Kollegen: «Dieses Engagement ist nicht selbstverständlich. Zum Wohl unseres Kantons engagieren wir uns in zahlreichen Gremien».
Klare Bestimmungen
Die Zuger Gesetze für die Tätigkeiten des Regierungsrats sind klar und eindeutig. Definiert
werden die Aufgaben im Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats vom 1. Februar 1990 (BGS 151.2) und im Gesetz über die Entschädigung der nebenamtlichen
Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) vom 27. Januar 1994 (BGS 154.25). Als Grundsatz gilt, dass ein Mitglied des Regierungsrats sein Mandat im Vollamt ausübt. Allerdings kann es aufgrund des Amtes oder aufgrund eines Beschlusses des Regierungsrats weitere offizielle Aufgaben übernehmen. Diese Aufgaben müssen jedoch mit dem Mandat als Regierungsrätin, als Regierungsrat vereinbar sein. Die nebenamtlichen Aufgaben sowie sämtliche Interessenbindungen müssen ausserdem in einem Register offengelegt werden.
Ertrag für Kanton
Für die meisten Mandate gibt es keine Entschädigung. Einige wenige sind bezahlt. Der allergrösste Teil all dieser Einnahmen kommt aber in die Staatskasse. 2014 waren es rund 110 000 Franken. Lediglich Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung sowie Entschädigungen für besondere Funktionen wie das Präsidium oder die Mitgliedschaft in Arbeitsgruppen, Kommissionen und dergleichen verbleiben der Mandatsträgerin oder dem Mandatsträger. So sieht es das Gesetz vor. Die umfassende Übersicht basiert auf einer Selbstdeklaration und wird jährlich aktualisiert und veröffentlicht.
Grosser Aufwand für Kanton Zug
Die Übersicht der Mandate belegt den grossen zeitlichen Aufwand, den die Mitglieder der Regierung mit ihren lokalen, regionalen und nationalen Mandaten für den Kanton Zug leisten. Auch wenn dies von der Regierung viel abverlangt, für Landammann Heinz Tännler ist dieser Einsatz sinnvoll. «Als Regierungsrat haben wir eine weitreichende Verantwortung. Wann immer wir uns für die Interessen unseres Kantons einsetzen können, tun wir dies», fasst er die Tätigkeiten ausserhalb der eigentlichen Regierungstätigkeit auf einen kurzen Nenner.
Auskunft
Heinz Tännler, Landammann, Telefon 041 728 53 01
Beilage
Register Mandate der Mitglieder des Regierungsrats 2014
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Medienmitteilung vom 15. Januar 2015 | 15.01.2015 |