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17.12.2015

Grünes Licht für «Regierung und Verwaltung 2019»

17.12.2015
Medienmitteilung Projektstart 5 statt 7 Regierungsratsmitglieder, Regierungsreform, Verwaltungsreform

Die Regierung des Kantons Zug soll ab 2019 noch fünf statt sieben Mitglieder umfassen. Und sie werden fünf Direktionen mit mittelgrossen Ämtern vorstehen. Der Regierungsrat ist überzeugt, mit dieser Reform geeignete Strukturen zu schaffen, um die künftigen Herausforderungen bei knapper werdenden Ressourcen zu meistern. Die Vorlage soll im Herbst 2016 dem Kantonsrat unterbreitet werden.

Im Sommer 2015 hat die Zuger Regierung ein Projektteam unter der Leitung von Landschreiber Tobias Moser beauftragt, die Struktur des Regierungsrats und der Verwaltung unter die Lupe zu nehmen. Und bereits im Herbst hat der Regierungsrat zwei Richtungsentscheide getroffen, nämlich nur noch die Variante mit fünf Direktionen und mittelgrossen Ämtern weiterzuverfolgen und die Umsetzung auf den 1. Januar 2019 zu planen.

Umfassende Reform
Nun hat der Regierungsrat den Projektauftrag verabschiedet. Konkret will er im Rahmen des Projekts «Regierung und Verwaltung 2019» den heute siebenköpfigen Regierungsrat um zwei Mitglieder reduzieren. Gleichzeitig soll die Verwaltung noch aus fünf Direktionen mit mittelgrossen Ämtern bestehen. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die Reform nötig ist und dem Kanton Vorteile bringt. So erklärt der Landammann Heinz Tännler: «Ein Regierungsrat mit fünf Mitgliedern kann sich vermehrt auf strategische Aufgaben konzentrieren». Gleichzeitig könne dank der Reorganisation die operative Qualität der Verwaltung sogar noch verbessert werden.

Projektabgrenzung und Bezug zu weiteren strategischen Projekten
Das Projekt «Regierung und Verwaltung 2019» ist in erster Linie ein Strukturreformprojekt. «Aufgaben werden wenn, dann nur am Rande und wo relevant beleuchtet», umschreibt Heinz Tännler den Umfang. Die klare Abgrenzung ist nötig, um den Zeitplan einhalten zu können. Ausserdem bettet sich die Reform als Teil eines übergeordneten Masterplans mit einer Reihe weiterer Projekte in die Gesamtstrategie des Regierungsrats ein. Es geht dabei um die «Strategie 2019–2026», das «Entlastungsprogramm 2015–2018», die «ZFA Reform 2018» und die «Finanzen 2019».

Vorlage geht im Herbst 2016 an den Kantonsrat
Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die Reform ein bedeutendes Werk ist. Trotzdem ist er überzeugt, dass das Projekt weitgehend mit internen Ressourcen gemeistert werden kann. So wird ein Projektteam unter der Leitung von Landschreiber Tobias Moser die Aufgabe anpacken. Konkret geht es nun darum, die Konzeption der Regierungs- und Verwaltungsreform bis im Sommer 2016 zu definieren und im Herbst 2016 dem Kantonsrat zu unterbreiten. Falls der Kantonsrat Ja sagt zur Reform, wird die Zuger Bevölkerung 2017 an der Urne über eine allfällige Verfassungsänderung abstimmen. Diese Volksabstimmung braucht es, weil die Anzahl der Regierungsratsmitglieder in der Kantonsverfassung geregelt ist.

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Typ Titel Bearbeitet
Medienmitteilung «Regierung und Verwaltung 2019» 16.12.2015

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