Klarstellung zur Kampagne gegen das Entlastungsprogramm 2015–2018
Für den Regierungsrat sind Meinungs-, Rede- und Medienfreiheit Grundrechte und unabdingbare Bestandteile einer funktionierenden Demokratie. Der Regierungsrat anerkennt auch das Recht des Einzelnen, sich politisch zu engagieren und seine Überzeugung in einem Wahl- oder Abstimmungskampf zu äussern.
Fragen bei der Bevölkerung
Aber insbesondere die Plakate mit der Abbildung von zwei uniformierten Polizeimitarbeitern, die sich gegen das Entlastungsprogramm 2015–2018 aussprechen, haben in Teilen der Bevölkerung Fragen ausgelöst. Der Regierungsrat stellt darum klar, dass die beiden ausserhalb ihrer Dienstzeit und in Uniform fotografierten Angehörigen der Zuger Polizei als Mitglieder des Verbands Zuger Polizei die Meinung des Verbands vertreten und nicht die Haltung der Zuger Polizei und der Sicherheitsdirektion.
Trennung von persönlichen Anliegen und Amtsfunktion
Nach Meinung des Regierungsrats hätte nichts dagegen gesprochen, wenn die Polizistin und der Polizist in ziviler Kleidung abgelichtet worden wären und so besser erkennbar ihre persönliche Meinung vertreten hätten. Der vorliegende Fall ist indes heikel. Denn die Fotografie der zwei Mitglieder des Polizeikorps in Uniform suggeriert, dass die Zuger Polizei und die Sicherheitsdirektion die Sparmassnahmen ablehnten. Dies ist jedoch nicht der Fall. Im Gegenteil! Sowohl die Polizei als auch die Sicherheitsdirektion und der Regierungsrat haben immer klar betont, dass die betroffenen Polizeiposten für die objektive Sicherheit wenig nützen. Massgebend dafür ist die Anzahl Polizistinnen und Polizisten, die eingesetzt werden können.
Starke Argumente für ein Ja zum Entlastungsprogramm 2015–2018
Die Fotografie mit den beiden Mitgliedern in Uniformen des Zuger Polizeikorps ist fragwürdig und kann einen falschen Anschein erwecken. Die Argumente für ein Ja zum Entlastungsprogramm 2015–2018 sind aber klar und überzeugend.
Regierungsrat des Kantons Zug
vertreten durch Landammann Heinz Tännler
Tel. 041 728 36 01 / 079 223 81 66
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Klarstellung zur Kampagne gegen das Entlastungsprogramm 2015–2018 | 11.11.2016 |