Regierungsrat präsentiert Reorganisation mit sieben Direktionen
Der geforderte Zwischenbericht des Regierungsrats und der Bericht der vorberatenden Kommission zur Zuger Regierungs- und Verwaltungsreform liegen vor. Darin werden Kriterien für eine neue Organisation der Verwaltung mit sieben Direktionen und sieben Regierungsmitgliedern präsentiert. Ablehnend äussert sich der Regierungsrat zur FDP-Motion sowohl für ein «Präsidialsystem» als auch für eine «Direktion des Äussern». Für die Umsetzung der Reorganisation beantragt der Regierungsrat eine Delegationsnorm im Organisationsgesetz. Die vorberatende Kommission begrüsst den Bericht des Regierungsrats.
Im Herbst 2016 überwies der Regierungsrat dem Kantonsrat den Bericht und Antrag «Regierung und Verwaltung 2019» mit dem Ziel, die Anzahl Direktionen von sieben auf fünf zu reduzieren. Im Dezember 2016 hat die vorberatende Kommission des Kantonsrats den Regierungsrat beauftragt, in einem Zwischenbericht eine Reform mit sieben Direktionen und Regierungsmitgliedern vorzulegen. Dieser Bericht liegt nun vor und stösst bei der Kommission auf Zustimmung.
Ausgewogenheit und kurze Wege
«Oberste Prämisse ist und bleibt eine verwaltungsökonomisch effektive und effiziente Verwaltung» erläutert Frau Landammann Manuela Weichelt-Picard. Der Zwischenbericht zeigt auf, wie dies auch mit einem Siebner-Modell gewährleistet werden kann. Dabei geht der Regierungsrat von einer Verwaltungsstruktur aus, die sich durch sieben ausgewogene und thematisch homogene Direktionen auszeichnet und auf Kleinstämter verzichtet. Diesen Vorschlag stützt die Kommission.
Neue Direktion für Gesundheit und Umwelt
In den vergangenen Jahren haben sich die Aufgabenbereiche der bestehenden Direktionen unterschiedlich entwickelt, insbesondere auch, was die Führungsspannen und die Ämterzahlen betrifft. Das neue Modell soll thematisch verwandte Bereiche zusammenführen und die Anzahl Schnittstellen nochmals vermindern. Bereits klar ist, dass die aktuell kleinste Direktion (Gesundheitsdirektion) Aufgaben aus anderen Direktionen übernehmen und deshalb wachsen wird. Neu soll sie Direktion für Gesundheit und Umwelt heissen. Die übrigen Direktionen behalten ihren Namen und ihre Kernkompetenzen. Dennoch kann es zu einigen Verschiebungen oder Fusionen von Ämtern und Fachstellen kommen, vorab bei den Ämtern, die weniger als 15 Personaleinheiten umfassen.
Kein Präsidialsystem und Aussenministerium
Obwohl die Ämterzuteilung noch Modellcharakter hat und im Detail Veränderungen möglich sind, steht für den Regierungsrat fest, dass die kantonale Verwaltung sieben gleichwertige Direktionen umfassen soll. Er lehnt denn auch die Motion der FDP-Fraktion ab, die ein «Präsidialsystem» und eine «Direktion des Äussern» vorschlägt. Dazu erklärt die Frau Landammann: «Der Regierungsrat sieht darin keine Vorteile und er schätzt auch die politische Akzeptanz als zu gering ein.»
Ja zu Delegationsnorm
Ebenfalls zustimmend äussert sich die Kommission zum Antrag, eine Delegationsnorm im Organisationsgesetz zu verankern. Diese erlaubt es der Exekutive, die Verwaltungsstruktur flexibel den aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen. Dabei kann der Regierungsrat in eigener Kompetenz Aufgaben und Zuständigkeiten sachgerecht den verschiedenen Verwaltungsstellen zuweisen und beispielsweise kleine Ämter zusammenlegen. «Dass uns die Kommission bei Beibehaltung von sieben Regierungsratsmitgliedern mit der Delegationsnorm zugesteht, die Verwaltung nach klaren Kriterien in Eigenkompetenz zu organisieren, werten wir als grosses Vertrauensvotum» zeigt sich Frau Landammann Manuela Weichelt-Picard zufrieden.
Weiteres Vorgehen
Der Kantonsrat wird voraussichtlich bis im ersten Quartal 2018 abschliessend über die Vorlage beraten. Stimmt der Kantonsrat den Anträgen der vorberatenden Kommission zu, kann der Regierungsrat die Reorganisation der Verwaltung umgehend in Angriff nehmen. In Kraft treten könnte dann das neue Modell ab 2019. Bei den Wahlen im Herbst 2018 werden in jedem Fall sieben Regierungsmitglieder gewählt. Sollte sich der Kantonsrat jedoch für die Variante «5 statt 7» aussprechen, wird eine Volksabstimmung nötig.
Weitere Unterlagen
www.zg.ch/behoerden/regierungsrat/regierung-und-verwaltung-2019