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18.01.2016

Aktualisiertes Register der Regierungsratsmandate 2015

18.01.2016
Mandate, Interessenbindungen der Regierungsmitglieder

Der Regierungsrat veröffentlicht jährlich eine Übersicht der nebenamtlichen Tätigkeiten seiner Mitglieder. Er setzt dabei bewusst auf hohe Transparenz. So gibt die Liste auch Auskunft über den zeitlichen Aufwand und die Entschädigungen. Die meisten Einnahmen fliessen in die Staatskasse. 2015 waren es rund 63 000 Franken.

Die Zuger Regierung veröffentlicht seit jeher die Mandate, Nebenämter und weitere Mitgliedschaften oder Tätigkeiten ihrer Mitglieder. Seit 2014 enthält die Liste auch Angaben zum zeitlichen Aufwand und zur finanziellen Entschädigung der einzelnen Mandate. «Die Vertretung der Interessen des Kantons Zug in verschiedensten regionalen und überregionalen Organisationen ist eine zentrale Aufgabe der Regierungsmitglieder» betont Landammann Heinz Tännler. «Gerade als kleiner Kanton ist es wichtig, präsent zu sein und unsere Stimme direkt in den diversen Gremien einzubringen.»

Klare Bestimmungen
Die Zuger Gesetze für die Tätigkeiten des Regierungsrats sind klar. Die Details sind im Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats vom 1. Februar 1990 (BGS 151.2) und im Gesetz über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) vom 27. Januar 1994 (BGS 154.25) geregelt. Als Grundsatz gilt, dass ein Mitglied des Regierungsrats sein Mandat im Vollamt ausübt. Weitere offizielle Aufgaben müssen mit dem Mandat als Regierungsrätin, als Regierungsrat vereinbar sein. Die nebenamtlichen Aufgaben sowie sämtliche Interessenbindungen müssen ausserdem in einem Register offengelegt werden.

Ertrag für Kanton
Für die meisten Mandate gibt es keine Entschädigung. Einige wenige sind bezahlt. Der allergrösste Teil all dieser Einnahmen kommt aber in die Staatskasse. 2015 waren es rund 63 000 Franken. Lediglich Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung sowie Entschädigungen für besondere Funktionen wie das Präsidium oder die Mitgliedschaft in Arbeitsgruppen, Kommissionen und dergleichen verbleiben der Mandatsträgerin oder dem Mandatsträger. So sieht es das Gesetz vor. Die umfassende Übersicht basiert auf einer Selbstdeklaration und wird jährlich aktualisiert und veröffentlicht: www.zg.ch/behoerden/regierungsrat.

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Typ Titel Bearbeitet
Register Mandate Regierungsrat 2015 18.01.2016

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