Zuger Regierungsrat fordert rasche Lösung
Das Nein des Schweizer Stimmvolks zur USR III ändert kurzfristig für die Zuger Unternehmen nichts. Zug bleibt ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort. Es ist aber unbestritten, dass das Schweizer Unternehmenssteuerrecht umgebaut werden muss. Der Regierungsrat fordert den Bundesrat und das Parlament deshalb auf, im Interesse des ganzen Landes, zügig eine neue Lösung auszuarbeiten.
Das Nein des Schweizer Stimmvolks zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) ändert für die Zuger Unternehmen und ihre Beschäftigten kurzfristig nichts: Das geltende Schweizer und Zuger Unternehmenssteuerrecht bleibt bis zu einer neuen Vorlage unverändert in Kraft. Damit bleibt Zug weiterhin ein national und international attraktiver Wohnkanton und Wirtschaftsstandort. Die Schweizer Unternehmensbesteuerung muss aber innert nützlicher Frist umgebaut werden, da sie nicht mehr den internationalen Standards und Erwartungen entspricht. Unternehmen könnten mittel- und längerfristig Nachteile bei ihren Tätigkeiten erfahren.
Attraktives Unternehmenssteuerrecht ist nötig
Ein attraktives und international akzeptiertes Unternehmenssteuerrecht ist für die ganze Schweiz und vor allem für den international ausgerichteten Wirtschaftsstandort Zug von grosser Bedeutung. Die USR III hätte die internationale Akzeptanz des Schweizer Steuersystems garantiert. Mit der Ablehnung bleibt diese Herausforderung nun bestehen. Weitermachen wie bisher ist keine Option. Die neue Lösung braucht aber auch eine politische und gesellschaftliche Akzeptanz und Verankerung beim Schweizer Stimmvolk.
Bundesrat und Parlament sind gefordert
Bundesrat und Parlament sind nun aufgefordert, zügig ein neues Paket für den Umbau des Unternehmenssteuerrechts auszuarbeiten. «Das neue Paket muss internationale Steuerstandards respektieren und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz erhalten oder verbessern», erläutert Finanzdirektor Heinz Tännler. «Die im Abstimmungskampf unbestrittenen Stärken des abgelehnten Pakets sind auch für die neue Lösung beizubehalten, namentlich der grosse Umsetzungsspielraum der Kantone und die finanziellen Kompensationsmassnahmen des Bundes für die Kantone.» Ausserdem gelte es auch den Bedenken Rechnung zu tragen, die zur Ablehnung geführt haben. Diese waren mit Blick auf die vielerorts angespannte Finanzlage von Bund, Kantonen und Gemeinden vor allem finanzieller Natur.
Kompromissbereitschaft auf allen Seiten nötig
Der Regierungsrat erwartet, dass sich Bundesrat und Parlament ihrer Verantwortung für den Wohlstand der Schweiz bewusst sind. Sachpolitik und nicht Parteipolitik sind nun gefragt. Auch die Gegnerinnen und Gegner der abgelehnten USR III-Vorlage sind dazu aufgerufen, sich zu einem zukunftsorientierten Umbau des Steuersystems und zu konstruktiven Lösungen zu bekennen, die im Interesse der ganzen Bevölkerung sind und zum Erhalt und Ausbau der Arbeits- und Ausbildungsplätze in der Schweiz beitragen. «Nur ein starker Wirtschaftsstandort kann langfristig jene Steuereinnahmen generieren, die für die Finanzierung der sehr guten staatlichen Infrastruktur und der öffentlichen Leistungen nötig sind», betont Finanzdirektor Heinz Tännler. Eine neue Lösung muss rasch und mit gesundem Augenmass aufgesetzt werden und damit einer ausgewogenen kantonalen Umsetzung den Weg ebnen.
Weitere Auskünfte
Heinz Tännler, Finanzdirektor
Tel. +41 41 728 36 03
Medienmitteilung / Media Release
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