Zwei Richtungsentscheide für Regierungs- und Verwaltungsreform
Der Regierungsrat hat im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform zwei Richtungsentscheide getroffen. Zum einen soll nur noch das Modell «5 statt 7 Regierungsmitglieder» weiter analysiert werden. Zum anderen soll eine allfällige Reform bereits auf die nächste Legislatur ab 2019 realisiert sein. Ob eine Reform umgesetzt werden soll, wird der Regierungsrat bis Ende Jahr entscheiden.
Diesen Sommer hat die Zuger Regierung ein Projektteam unter der Leitung des Landschreibers Tobias Moser beauftragt, die Struktur des Regierungsrats und der Verwaltung unter die Lupe zu nehmen. Schwerpunkt der Analyse waren zwei Modelle. Das eine Modell umfasst weiterhin 7 Regierungsräte mit 7 Direktionen und dafür weniger Ämter. Das andere Modell verkleinert die Regierung auf 5 Mitglieder, welche fünf Direktionen mit mittelgrossen Ämtern vorstehen.
5 statt 7 Regierungsmitglieder
Falls eine Reform in Auftrag gegeben wird, dann müsste nach Überzeugung des Regierungsrats nicht nur die Verwaltung reorganisiert werden, sondern auch die Regierung. «Eine gesamtheitliche Reform auf allen Stufen ist am wirkungsvollsten», erklärt Landammann Heinz Tännler den Richtungsentscheid des Regierungsrats. So könne einerseits die Regierung als strategisches Organ gestärkt und anderseits die heutige operative Qualität der Verwaltung gewährleistet werden.
Mögliche Umsetzung bereits 2019
Ursprünglich war geplant, dass eine allfällige Reform ab 2020 umgesetzt würde. Für den Regierungsrat ist aber klar, dass diese bereits auf die neue Legislatur, also ab 2019 realisiert sein müsste. Er wird deshalb noch bis Ende dieses Jahrs entscheiden, ob eine Reform angepackt wird. «Eine allfällige Reform schnell umzusetzen ist nur von Vorteil,» erklärt der Landammann Heinz Tännler und gleichzeitig ergänzt er: «Sie muss ja eingebettet sein in die weiteren strategischen Projekte 'Finanzen 2019' und 'ZFA-Reform 2018', also in die Projekte, welche die Aufgaben und Leistungen des Kantons neu regeln».
Weiteres Vorgehen
Das Projektteam wird nun das ausgewählte Modell weiter analysieren. Dabei geht es vorab um die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit. Bis Ende dieses Jahrs entscheidet dann der Regierungsrat definitiv über eine Umsetzung. Falls ein entsprechender Projektauftrag erteilt wird, kommt die Vorlage im Herbst 2016 ins Parlament und anschliessend Ende 2017 vors Volk. Eine Volksabstimmung ist nötig, weil eine allfällige Reform der Regierungsstruktur von 7 auf 5 Mitglieder eine Verfassungsänderung voraussetzt.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Medienmitteilung «Regierung und Verwaltung 2019 | 30.10.2015 |