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08.458 Parlamentarische Initiative. Präzisierung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über die verdeckte Ermittlung

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Frau Kommissionspräsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 30. Mai 2011 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis 16. September 2011 zum Vorentwurf der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats betreffend Änderung der Strafprozessordnung Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit gerne wahr.

Anträge:

Wir begrüssen
1. Art. 285a und Art. 288 Abs. 1 VE-StPO und beantragen Ihnen, diese Ergänzung der Strafprozessordnung dem Bundesparlament vorzulegen;
2. Art. 298a - d VE-StPO dem Grundsatz nach, beantragen Ihnen jedoch,
a. den Begriff "Fahndung" zu überdenken,
b. in Art. 298b Abs. 2 VE-StPO die folgende Präzisierung anzubringen (Textvorschlag in Fettdruck):
Hat eine von der Polizei angeordnete verdeckte Fahndung einen Monat gedauert, kann durch die Staatsanwaltschaft ausnahmsweise eine einmalige Verlängerung von einem Monat genehmigt werden. Über weitere Verlängerungen entscheidet das Zwangsmassnahmengericht.
c. die Materie im erläuternden Bericht anhand von Beispielen zu verdeutlichen.

Begründung der Anträge siehe Download.

 

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