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08.473 Parlamentarische Initiative. Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 2. Dezember 2011 wurden die Kantonsregierungen eingeladen, zum Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG) Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassungsvorlage unter Einbezug der Gemeinden geprüft und unterbreitet Ihnen hiermit seine Stellungnahme.

Der Kanton Zug spricht sich für die Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons aus. Er befürwortet die Übergangsfrist von vier Jahren.

Details siehe Download.

 

 

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