09.477 s Pa.Iv. Fournier. Haftung der Unternehmen für die Kosten der Altlastensanierung
Sehr geehrte Frau Wermeille
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben von Kommissionsvizepräsident Didier Berberat vom 6. Dezember 2011 haben wir Gelegenheit erhalten, zu einem Vorentwurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes Stellung zu nehmen. Es geht um die frühzeitige Sicherstellung der Kosten für die Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten, konkret darum, die Verursacher in die Pflicht zu nehmen, zum anderen will die Gesetzesrevision eine kantonale Bewilligungspflicht für die Veräusserung und Teilung von Grundstücken belasteter Standorte einführen.
Antrag:
Artikel 32dbis USG sei mit einem Absatz 3 wie folgt zu ergänzen: "Die Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Kataster der belasteten Standorte ist im Grundbuch anzumerken."
Begründung siehe Download.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Antwort an den Bund | Dokument |