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10.440 s Pa.Iv. Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes (Verfahren bei Standesinitiativen; Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens)

Antwort an den Bund

Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 30. März 2011 haben Sie die Kantone eingeladen, zu folgenden zwei Änderungen Stellung zu nehmen, die von der Staatspolitischen Kommission im Rahmen einer Sammelvorlage zur Verbesserung der Organisation und der Verfahren des Parlamentes erarbeitet werden:

1. Eine Standesinitiative soll nur noch in Form eines ausgearbeiteten Vorentwurfs eines Erlasses der Bundesversammlung eingereicht werden dürfen.
2. Auf ein Vernehmlassungsverfahren kann verzichtet werden, wenn das Vorhaben vorwiegend die Organisation oder das Verfahren von Bundesbehörden oder die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bundesbehörden betrifft.

Wir nehmen dazu wie folgt Stellung:

Anträge

1. Wir lehnen es ab, das Recht zur Einreichung einer Standesinitiative auf die Form eines ausgearbeiteten Vorentwurfs zu reduzieren.

2. Wir lehnen es ab, den Kantonen vorweg die Möglichkeit zur Vernehmlassung zu entziehen, wenn ein Gesetzgebungsvorhaben vorwiegend die Organisation oder das Verfahren von Bundesbehörden oder die bundesinterne Verteilung von Zuständigkeiten zum Gegenstand hat.

Begründung siehe Downolad.

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